Nach dem Motto: „Ich zahle einen Anwalt/eine Anwältin und bekomme die Fachkompetenz und die Leistungsfähigkeit von zwei Rechtsanwälten,“ haben die beiden beauftragten Anwälte die Aufgabe, gemeinsam den Ablauf des Verfahrens zu strukturieren. Parallel dazu sind sie für die juristische Fachberatung der von ihnen vertretenen Konfliktpartei zuständig. Besonders wirkungsvoll ist die Kombination aus Einzelbesprechungen mit der eigenen Mandantschaft und den gemeinsamen 4er-Sitzungen.

Damit interessierte Klienten/Klientinnen Rechtsanwälte finden, die für die Handhabung dieses Modelles ausgebildet sind, gibt es Regionalteams, die gewährleisten, dass die beteiligten Rechtsvertreter/Rechtsvertreterinnen nicht in das gewohnte Muster kontradiktorischer Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen verfallen.

Auch wenn ein CL-Verfahren als reines Anwaltsverfahren begonnen wird, können zusätzlich Professionisten als Erwachsenencoaches, Kindercoach oder als Finanzcoach, somit als Mitglieder eines gewählten Konfliktteams beigezogen werden. Ebenso können jederzeit Sachverständige aus den Gebieten Liegenschaftsschätzung, Unternehmensbewertung, medizinischer oder naturwissenschaftlicher Zusammenhänge etc. im Rahmen dieses Modelles von den Parteien gemeinsam beauftragt werden.

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